Das Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt
Regelungen und Vorgaben – was Eigentümer wissen sollten

Wer eine Immobilie besitzt oder plant, neu zu bauen, kommt am Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vorbei. Es legt fest, wie energieeffizient Gebäude in Deutschland sein müssen – von der Heizung über die Wärmedämmung bis hin zum Energieausweis.
Das neue Gebäudeenergiegesetz, oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet, wurde zuletzt umfassend angepasst. Besonders im Fokus: erneuerbare Energien, klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Aber was gilt nun konkret? Und für wen gilt das Gebäudeenergiegesetz eigentlich?
In diesem Ratgeber geben wir Ihnen eine verständliche Zusammenfassung des aktuellen Standes des Gebäudeenergiegesetzes, erklären wichtige Ausnahmen, zeigen die Vorgaben für die verschiedenen Gebäude und Heizsysteme – und geben einen Ausblick, welche Änderungen im Jahr 2026 anstehen.
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Das Wichtigste in Kürze zum Gebäudeenergiegesetz
Was ist das GEG? Das Gebäudeenergiegesetz bündelt die zentralen Regeln zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es gilt für Neubauten und Sanierungen und verfolgt das Ziel, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor bis 2045 auf null zu reduzieren.
Anforderungen an Gebäude: Neubauten müssen hohe Effizienzstandards wie EH 55 oder EH 40 erfüllen. Für Bestandsgebäude gelten strengere Vorgaben, sobald mehr als 10 Prozent der Gebäudehülle saniert werden oder bei einem Heizungstausch.
Anforderungen an Heizsysteme: Neue Heizungen müssen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – z. B. Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden, bei Defekt gelten Übergangsfristen und Austauschpflichten.
Zukunftssichere Energieplanung: Das GEG schafft langfristige Planungssicherheit für Eigentümer, unterstützt durch Förderungen, steuerliche Vorteile und klare Vorgaben. Wer heute auf nachhaltige Lösungen setzt, spart nicht nur Energie, sondern macht sein Zuhause fit für die Zukunft.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – ist die gesetzliche Grundlage dafür, wie Gebäude in Deutschland beheizt, gedämmt und energetisch saniert werden sollen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Konkret legt das Gesetz Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest – sowohl bei Neubauten als auch bei umfassenden Sanierungen. Dazu gehören Vorgaben zur Heiztechnik, zur Dämmung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Ein zentraler Punkt ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Wer eine neue Heizung einbaut, muss diese künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben – etwa durch eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Das neue Gebäudeenergiegesetzes wurde bereits im Jahr 2020 verabschiedet und bündelte drei ältere Gesetze: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Damit schuf der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Gebäudeenergiegesetz novelliert. Seitdem gilt: In Neubaugebieten dürfen nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen. Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterhin genutzt und repariert werden – ein Austausch ist erst bei irreparablen Schäden verpflichtend.
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Für wen gilt das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt in Deutschland grundsätzlich für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude – also sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Es betrifft private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen und spielt insbesondere bei Neubauten, Sanierungen und dem Einbau neuer Heizungen eine wichtige Rolle.
Im Detail gilt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz für:
Eigentümer von Gebäuden
Ob privat oder öffentlich: Wer ein beheiztes oder klimatisiertes Gebäude besitzt, muss die Anforderungen des GEG beachten – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.Eigentümerwechsel
Auch beim Hauskauf, einer Erbschaft oder Schenkung greifen bestimmte Pflichten, beispielsweise kann eine energetische Sanierungspflicht bestehen.Neubauprojekte
Wer ein Gebäude neu errichtet, für den gelten bereits seit dem 1. November 2020 die Standards des GEG. Dabei ist entscheidend, wann der Bauantrag oder die Bauanzeige eingereicht wurde.Heizungstausch
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, etwa im Zuge einer Modernisierung, muss darauf achten, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Vorgabe gilt ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028.Energetische Sanierungen
Wird mehr als 10 Prozent der Gebäudehülle (z. B. Dach, Fassade oder Fensterflächen) erneuert, greifen automatisch die Vorgaben des GEG – inklusive Anforderungen an Dämmung und Wärmeschutz.Vermieterinnen und Vermieter
Auch sie sind verpflichtet, die Regelungen des GEG umzusetzen, etwa beim Austausch von Heizsystemen. Ein Teil der Investitionskosten kann auf die Mieter umgelegt werden.Mieterinnen und Mieter
Zwar nicht direkt in der Pflicht, aber mittelbar betroffen, zum Beispiel durch energetische Modernisierungen oder höhere Nebenkosten nach einer Sanierung.
Wichtig zu wissen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) wird schrittweise umgesetzt. In Bestandsgebäuden außerhalb von Neubaugebieten gelten je nach Bundesland Übergangsfristen bis 2026 bzw. 2028, da zunächst die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein muss. Erst danach greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes vollständig.
Wer ist vom GEG ausgenommen?
Nicht jedes Gebäude fällt unter das Gebäudeenergiegesetz. Ausnahmen gelten u. a. für:
Unbeheizte Gebäude wie Stallungen, Gewächshäuser oder Lagerhallen
Gebäude für religiöse Zwecke
Denkmalschutz-Immobilien oder Gebäude mit schützenswerter Bausubstanz – hier darf abgewichen werden, wenn die äußere Gestalt beeinträchtigt würde
Sanierungsmaßnahmen unter der 10-Prozent-Grenze der Gebäudehülle
Die Ziele des Gebäudeenergiegesetz auf einen Blick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt ein zentrales Ziel: Gebäude klimafreundlicher, energieeffizienter und zukunftssicherer zu machen. Es bündelt bisherige Vorschriften zur Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien – mit dem Ziel, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor bis 2045 auf null zu senken. Dafür setzt das GEG auf klare Vorgaben und Anreize für Eigentümer, Bauherren und Modernisierer.
Die wichtigsten Ziele des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes im Überblick:
Klimaschutz & Emissionsreduktion
Das GEG soll helfen, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bis 2045 soll der Gebäudesektor klimaneutral sein, also keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Deshalb regelt das Gesetz u. a. den schrittweisen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen.Energieeffizienz steigern
Für Neubauten gilt der Effizienzhaus-55-Standard. Das heißt: Gebäude müssen besonders gut gedämmt und energieeffizient geplant sein. Bei Sanierungen werden gezielt Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert – etwa durch neue Fenster, Fassadendämmung oder moderne Heiztechnik.Förderung erneuerbarer Energien
Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zum Beispiel über Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme. Ziel ist es, fossile Brennstoffe langfristig zu ersetzen.Mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung
Durch den Umstieg auf lokale, erneuerbare Energiequellen wird Deutschland unabhängiger von Importen fossiler Energieträger und damit auch weniger anfällig für Preisschwankungen auf dem Weltmarkt.Anreize statt Verbote
Wer auf moderne Heiztechnik oder energetische Sanierung setzt, kann von staatlicher Förderung profitieren. So soll die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen einfacher und attraktiver werden.
Gebäudeenergiegesetz (Stand 2025): Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen
Im Zuge der GEG-Novelle 2024 wurde das Gebäudeenergiegesetz nochmals überarbeitet und legt ab 2025 den Fokus auf den verbindlichen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen betreffen den Einbau neuer Heizungen, den Zeitrahmen für Bestandsgebäude sowie die staatliche Förderung für Eigentümer und Bauherren.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht (EE-Pflicht)
Kommunale Wärmeplanung
Regelungen für Bestandsheizungen
Fossile Heizungen im Übergang
Vorgaben für Neubauten
Förderung für den Heizungstausch (BEG)
Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Grundförderung: Bis zu 30 Prozent Zuschuss für den Heizungstausch
Klima-Geschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den Austausch fossiler Heizungen bis Ende 2028
Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro
Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch werden mit 15 bis 20 Prozent gefördert
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Neubauten und Bestandsgebäude

Das GEG unterscheidet bei seinen Vorgaben klar zwischen Neubauten und bestehenden Gebäuden. Während bei einem Neubau von Anfang an hohe Energieeffizienzstandards und der Einsatz erneuerbarer Energien gefordert sind, gelten für Bestandsgebäude oft Übergangsfristen, technologische Wahlfreiheit und fördergestützte Sanierungsanreize. Beide Gebäudetypen profitieren dabei von umfassenden Förderprogrammen, insbesondere beim Umstieg auf klimafreundliche Heizlösungen.
Diese unterschiedlichen Anforderungen gelten aktuell laut dem Gebäudeenergiegesetz Stand 2025:
Unter dem Gebäudeenergiegesetz wird die Energieeffizienz eines Gebäudes über den Vergleich mit einem sogenannten Referenzgebäude bewertet. Dieses Referenzgebäude ist ein rein rechnerisches Modell mit definierten energetischen Eigenschaften und dient als Maßstab für zulässige Primärenergiebedarf‑ und Wärmeverluste. Das Referenzgebäude im GEG dient also als Benchmark, gegen den jedes reale Gebäude rechnerisch bewertet wird. Je stärker ein Gebäude die Referenzwerte unterschreitet, desto besser erfüllt es die Effizienzanforderungen – und desto höher kann es im Rahmen staatlicher Förderprogramme bewertet werden (z. B. Effizienzhausstandards)

Neubauten müssen heute bereits einen Primärenergiebedarf von maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes einhalten, um die gesetzlichen Effizienzvorgaben zu erfüllen – je niedriger dieser Anteil, desto energieeffizienter ist das Gebäude.
Thomas Schneider, Kundenberater
Anforderungen an die verschiedenen Heizsysteme nach dem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neu installierte Heizungen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Regelung gilt seit 2024 in Neubaugebieten und wird schrittweise auf weitere Neubauten und Bestandsgebäude ausgeweitet – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung (bis 2026/2028).
Für viele Heizsysteme gibt es dabei technologische und gesetzliche Vorgaben, die Eigentümer kennen sollten:
Anforderungen an Ölheizungen
Anforderungen an Gasheizungen
Anforderungen an Fernwärme
Anforderungen an Wärmepumpen
Welche Änderungen im Gebäudeenergiegesetz stehen 2026 an?
Im Jahr 2026 stehen beim Gebäudeenergiegesetz wichtige Änderungen und Entwicklungen an, die insbesondere den Heizungstausch, die kommunale Umsetzung der 65‑Prozent-Regel und den Einfluss EU‑weiter Vorgaben betreffen. Gleichzeitig stehen Aspekte wie Förderung, Photovoltaik‑Steuerbefreiungen und die steigende CO₂‑Bepreisung auf der Agenda.
1. Verbindliche 65‑Prozent‑Regel in Großstädten
Ab dem 30. Juni 2026 tritt die Verpflichtung durch in Kraft, dass nach dem Gebäudeenergiegesetz alle neu installierten Heizungen in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude beim Heizungstausch, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Für kleinere Kommunen (< 100 000 Einwohner) gilt diese verbindliche 65‑Prozent‑Pflicht weiterhin erst ab 30. Juni 2028.
Diese zeitlich gestaffelte Verpflichtung ist Teil der schrittweisen Umsetzung der energiepolitischen Ziele des GEG.
2. Förderung für Heizungstausch und Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll laut aktuellen Haushaltsplanungen 2026 insgesamt weniger Mittel bereitstellen, vor allem für energetische Sanierung und Heizungstausch. Dies bedeutet, dass Hauseigentümer ihre Förderanträge frühzeitig stellen sollten, solange Mittel verfügbar sind.
Gleichzeitig kehren andere Förderprogramme zurück, z. B. für barrierefreies Umbauen.
3. Umsetzung neuer EU‑Richtlinie (EPBD)
Bis Mai 2026 muss Deutschland die überarbeitete EU‑Gebäuderichtlinie EPBD („Energy Performance of Buildings Directive“ 2024/1275) in nationales Recht umsetzen. Diese EU‑Vorgabe zielt auf strengere Energieeffizienzstandards, stärkere Sanierungsverbesserungen und langfristige CO₂‑Reduktionsziele ab.
Die konkrete nationale Umsetzung wird voraussichtlich zu überarbeiteten Vorgaben bei Sanierungen, zu erweiterten Nachweispflichten und zu neuen Effizienzkennziffern führen.
4. Photovoltaik‑Steuerbefreiungen bleiben bestehen
Die Null‑Steuersatzregel für die Installation von Photovoltaik‑Anlagen bis 30 kWp sowie die Befreiung der Einspeisevergütung von Umsatzsteuer bleiben auch 2026 bestehen. Dies schafft weiterhin attraktive Rahmenbedingungen für Eigenerzeugung und Eigenverbrauch.
Fazit: Was das neue Gebäudeenergiegesetz 2025/2026 für Eigentümer bedeutet
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt ab 2025 die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft und bringt für Eigentümer nicht nur neue Pflichten, sondern auch echte Chancen. Wer heute plant, investiert nicht nur in Nachhaltigkeit, sondern profitiert von staatlicher Förderung, geringeren Energiekosten und einer verlässlichen Grundlage für die nächsten Jahre.
Im Mittelpunkt steht die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen: In Neubauten gilt sie bereits, ab 2026 wird sie auch in Städten mit über 100.000 Einwohnern für Bestandsgebäude verbindlich, abhängig vom Stand der kommunalen Wärmeplanung.
Gleichzeitig setzt die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie zusätzliche Impulse für effizientere Sanierungen, während die Förderung über die BEG gezielt Maßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch unterstützt – auch für einkommensschwächere Haushalte.
Wer heute auf zukunftsfähige Technik wie Photovoltaik oder Wärmepumpen setzt, kann die gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern sogar Vorteile daraus ziehen, durch Steuervorteile, Fördermittel und mehr Unabhängigkeit von Energiepreisen.
Die Kombination aus verbindlichen Standards, erneuerbaren Heizsystemen und attraktiven Förderprogrammen zeigt: Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus – im Gegenteil
